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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 634989 | ||
Datum | 21.07.2010 09:44 MSG-Nr: [ 634989 ] | 219921 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars Tiedemann Sagen die zwei Streifen nicht, daß er die Qualifikation "Zugführer" hat?! Nö, zumindest hat die bisherige Dienstkleider-VO unter V. "Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen", a. "Helmkennzeichnung" für zwei Streifen am Helm Zugführer und Ortsbrandmeister vorgesehen. Also kann unter dem zwei Streifen auch der OrtsBM Grundausstattung mit GF stecken. Als ganz vages Konstrukt kann es ja sogar ein TF sein, der kommissarisch im Amt ist und seine Lehrgänge noch nachholt. Das ist aber sicherlich die ganz große Ausnahme. Und genau das gleiche steht auch in der FwOrgVO in der Anlage 8 a. "Helmkennzeichnungen". ZF und OrtsBM mit zwei Streifen am Helm. Geschrieben von Lars Tiedemann warum nicht, die zwei Streifen sollten zeigen/sagen, daß er die Qualifikation "Zugführer" hat. s.o. Geschrieben von Lars Tiedemann Dann sollte der als "qualifizierter Gruppenführer" doch nur einen Streifen haben... Vermutlich ist aber da der Schwachpunkt der Verordnung, die Zugführer und OrtsBM in einen Topf schmeisst... Yep, Also ist diese sog. Qualifikationskennzeichung unbrauchbar. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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