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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Residenspflicht | 13 Beiträge | ||
Autor | Mela8nie8 A.8, Kürten / NRW | 635006 | ||
Datum | 21.07.2010 10:09 MSG-Nr: [ 635006 ] | 6221 x gelesen | ||
500 m halte ich für ziemlich unrealistisch... da muss schon die Firma die Wohnungen in dem Umkreis stellen, sonst wird das wohl kaum zu bewerkstelligen sein. Mal abgesehen davon würde ich persönlich mich nicht darart eingrenzen lassen wollen. Bei uns ist es so, dass es wohl gewünscht ist, im näheren Einzugsgebiet zu wohnen, ist aber keine Pflicht. Kollegen, die einen Anfahrtsweg zwischen 25 - 70 km haben, sind keine Seltenheit. In direkter Umgebung wohnen die Wenigsten. | ||||
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