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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 635065 | ||
Datum | 21.07.2010 13:33 MSG-Nr: [ 635065 ] | 219656 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Ruhland halb übernehmen geht nicht. Denn letztlich muß einer die Verantwortung tragen und hat am Ende die Kappe auf. Ist schon klar. Einer hat die gelbe Weste an. Der ist Einsatzleiter. :-) Geschrieben von Daniel Ruhland inflationäre Auftreten von KBM und KBI nicht besonders günstig Ich halte das dahingehend für vorteilhaft, als dass bei kleineren Einsätzen, mit 2-4 FW der KBM anrückt (kürzere Anfahrt), bei größeren Sachen der KBI, von denen es bei uns im Lkr. auch nur 3 gibt. Halte ich jetzt nicht für "inflationär". Vor allem, da die Gebiets-Zuständigkeiten eindeutig festgelegt sind. MfG Linus | ||||
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