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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 635097 | ||
Datum | 21.07.2010 16:58 MSG-Nr: [ 635097 ] | 219480 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Heiko Ludwig: Meine Frage ist einfach: Wie erkenne ich an der ES einen VF, wenn ich einen brauche. Antwort: Gar nicht, außer er hat auch die entsprechende (Verwaltungs-) Funktion. In weiten Teilen des Landes scheint das auch kein Problem zu sein, was wohl daran liegt, daß man sich zumindest in etwas herausragenderen Positionen in der Regel doch kennt. Ist das mal nicht der Fall, weil zum Beispiel eine Feuerwehrbereitschaft überörtlich zum Einsatz kommt, ist in der Regel ein Bereitschaftsführer dabei. Ob der übrigens eventuell gar keinen Helm auf hat (und sich trotzdem zu erkennen gibt) oder ggf. nicht entsprechend gekennzeichnet ist, ist dabei auch völlig unerheblich - er ist der sozusagen gesetzte Führer der Einheit und Du weist ihm seinen Auftrag und / oder Abschnitt zu. In die Führungsorganisation der Einheit hast Du hier schlicht nicht einzugreifen. Ich seh das Problem - in der Praxis - hier nicht. Selbst wenn ihr Euch am Standort und Umfeld seltsamerweise nicht kennt / grundsätzlich weitgehend unbekannt seid. Gruß Daniel | ||||
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