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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 635102 | ||
Datum | 21.07.2010 17:01 MSG-Nr: [ 635102 ] | 219416 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Brüger Ob das so gut/sinnvoll ist oder nicht, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt. Da kann man glaube ich ganz lange und ganz ausführlich diskutieren... Ich kenne Landkreise, da haben KBx ihr rotes Helmband fest dran, quasi verwachsen mit dem Helm... und übernehmen auch regelhaft nach ihrem Erscheinen die Einsatzleitung bei (jedem) Einsatz. Ist teilweise wohl so eingespielt, ich persönlich halte davon aber nichts, weil die Verantwortung der Kommandanten damit aus meiner Sicht konterkariert wird. Jeden Einsatz aber einfach "laufen lassen", oder aber trotz Alarmierung gar nicht erst hinzufahren, ist auch nicht Sinn der Sache. Deswegen sollte KBx wohl auch jede Einsatzlage einzeln beurteilen. Bei uns übernimmt KBx die Einsatzleitung in aller Regel nur, wenn - als erstes an der Einsatzstelle und Lageerkundung bereits durchgeführt - mehrere Feuerwehren vor Ort, aber kein örtlich zuständiger Führungsdienstgrad aus der betroffenen Feuerwehr anwesend ist (kam so erst letzte Woche bei uns vor) - wenn der Einsatz - egal aus welchen Gründen - nicht "läuft" - wenn der bisherige Einsatzleiter darum bittet - bei entsprechendem Koordinierungsbedarf Und damit sind wir in der Vergangenheit ganz gut gefahren. | ||||
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