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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 635105 | ||
Datum | 21.07.2010 17:07 MSG-Nr: [ 635105 ] | 219411 x gelesen | ||
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Servus Linus, Geschrieben von Linus Drescher Der Kdt. einer Ortswehr hat einen Streifen am Helm und übernimmt zunächst immer die EL beim Einsatz im Ortsgebiet. das wird bei mir in meiner Heimat-Feuerwehr nicht ganz so gehandhabt: hier behält in aller Regel der Fahrzeugführer des ersten Fahrzeugs die Einsatzleitung, auch wenn er evtl. "nur" Gruppenführer ist. Wenn er sich nicht sicher ist, kann er die Einsatzleitung jederzeit dem Kommandanten etc. übergeben. Ist so der ausdrückliche Wunsch unseres Kommandanten, soll der Stärkung unserer Führungskräfte dienen... und hat sich die letzten eineinhalb Jahre auch so bewährt. Gruß Markus | ||||
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