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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 635110 | ||
Datum | 21.07.2010 17:22 MSG-Nr: [ 635110 ] | 219792 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Heiko Ludwig: In manchen Fw ist vorne rechts ein OrtsBM und hinten ein ZF. Ich gehe jetzt mal davon aus, Du meinst den Fall, daß der Fahrzeugführer OrtsBM Grundausstattung = GF-Lehrgang hinten zufällig noch einen Ausgebildeten Zugführer im Auto sitzen hat. Wenn ich den brauche, dann setzt ich Ihn ein. Hmm, mit Verlaub: Nein, unter Garantie nicht. Wenn ich als zusätzliche Kraft eintreffe, wirst Du sicherlich nicht in meine Besatzung und Führungsorganisation eingreifen, den Wassertrupp-Führer (oder was auch immer) herausnehmen und plötzlich zum Zugführer der überörtlichen Kräfte bestimmen. Abgesehen davon, daß das alles grundsätzlich eine sehr theoretische Betrachtung ist, wäre mir so etwas real auch noch nie auch nur ansatzweise bekannt geworden. Na, das ist wohl klar, wenn ein Zug ausrückt, sollte auch ein ZF mitfahren. Dann wird man auch nicht den TF nehmen Aber wenn er mir doch - das ist Deine Theorie / Herangehensweise - geeigneter oder qualifizierter scheint (es eventuell sogar ist)? Also verpaß ich der eingetroffenen Einheit erst mal einen neuen Führer / eine andere Führungsorganisation! Tatsächlich? Gruß Daniel | ||||
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