Servus,
Geschrieben von Stefan Brüning
Alles in allem: Was hat die Feuerwehr damit zu tun?
in Bayern ist die taktische Bewertung der Standorte durch die BOS vorgesehen. Das soll gewährleisten, dass die Standorte optimal auch mögliche Einsatzschwerpunkte (besondere Objekte wie Krankenhäuser, Schulen, Störfallbetriebe etc., Unfallschwerpunkte, Bahnlinien, Autobahnen etc.) entsprechend gut mit abdecken, und auch eine Einschätzung abzugeben, ob mit den geplanten Standorten eine Alarmierung möglich ist (ohne weitere "Hilfsmittel wie Umsetzer etc.).
Das sind schöne Meetings, wo zahlreiche Polizisten einer sehr überschaubaren Anzahl von Feuerwehrlern (i.d.R. einem Mitglied der Kreisbrandinspektion) und einem Vertreter der Bezirksregierung gegenübersitzen. Letztlich werden da die Funkplanungen vorgestellt, und taktisch geeignete Standorte ermittelt. Manchmal helfen die nichtpolizeilichen Vertreter auch ihren "grünen" Kollegen, weil sie nicht wissen, dass in einem unterversorgten Bereich die Außenstelle einer JVA ansässig ist (kleiner Insider, muss an dieser Stelle aber sein...). Alles in allem konnten wir mit der taktischen Bewertung einige Verbesserungen, was die Funkausleuchtung betrifft, erreichen.
Ein Meeting hat vor geraumer Zeit (etwa vor einem Jahr) für unseren Landkreis bereits stattgefunden, seitdem wurden zahlreiche Standorte (aus den verschiedensten Gründen, teilweise wegen Bürgerprotesten) nicht nur geringfügig umgeplant und versetzt... mit den von "uns" befürchteten Auswirkungen auf die Funkabdeckung. "Uns" steht in diesem Fall für die Feuerwehren und HiOrgs im Landkreis... vertreten durch die Kreisfeuerwehrführung, diese im Auftrag der Kreisverwaltung tätig. Und ich selbst war bei dem ersten Meeting für die Feuerwehrseite mit dabei. Daher "uns"... ich denke, Linus hatte das aufgrund von PN-Kontakt schon richtig interpretiert.
Ansonsten hast Du schon recht:
Geschrieben von Stefan Brüning
Alle, die es tangieren würde, wären wohl die Stadt/Gemeinde (als Verwaltung), entsprechende Ämter auf Kreisebene und ggfs. die Eigentümer der Grundstücke.
diese Stellen müssen in jedem Fall beteiligt werden. Wobei nach bayerischem Recht die Kommune mehr oder weniger außen vor ist, wenn sie nicht Grundstückseigentümer ist. Sie kann dann einen - nicht gewollten - eigentlich nicht verhindern, außer durch öffentlichen Druck. Aber rein rechtlich hat sie kein Einspruchs- oder Vetorecht. Die Ämter auf Kreisebene werden auch nur zur fachlichen Notwendigkeit gehört und eingebunden (Brand- und KatSchutz), die Umweltbereiche müssen aber ggf. eigenständige Genehmigungen oder Ausnahmen (z.B. nach Naturschutzgesetz) erteilen. Und ohne die Grundstückseigentümer geht es ohnehin nicht...
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