Rubrik | First Responder |
zurück
|
Thema | Absicherung RD (was: Alarmierungen nach Umstellung auf ILS) | 3 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 635511 |
Datum | 23.07.2010 14:27 MSG-Nr: [ 635511 ] | 2614 x gelesen |
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Henning Koch
Dass die Rechtsgrundlagen für beides auch in NRW eher für die getrennte Sichtweise spricht, ist aber schon wieder ein ganz anderes Thema...
Zumindest in den Landkreisen ist der Betreiber des RD ja nunmal der Kreis. Somit werden dabei auch entsprechend Rechnungen geschrieben. (Abhängig von der Vereinbarung)
Das gilt sowohl für den RTW in Bereitstellung als auch die Feuerwehr als Absicherung.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|