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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachalarmierung RD: Wem 'gehört' bis dahin ein Verletzter? | 7 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 636192 | ||
Datum | 26.07.2010 10:37 MSG-Nr: [ 636192 ] | 2357 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann Auch bei einem Schockzustand des Patienten? Heilpraktiker werden nach dem Gesetz als Heilpraktiker bei der Ausübung der Heilkunde eigenverantwortlich tätig. Und damit sind sie für die Behandlung auch verantwortlich. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | ||||
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