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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNachalarmierung RD: Wem 'gehört' bis dahin ein Verletzter?7 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW636192
Datum26.07.2010 10:37      MSG-Nr: [ 636192 ]2357 x gelesen

Geschrieben von Christian BergmannAuch bei einem Schockzustand des Patienten?

Heilpraktiker werden nach dem Gesetz als Heilpraktiker bei der Ausübung der Heilkunde eigenverantwortlich tätig.
Und damit sind sie für die Behandlung auch verantwortlich.


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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 26.07.2010 09:34 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.07.2010 10:14 Matt7hia7s O7., Waldems
 26.07.2010 10:34 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.07.2010 10:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 26.07.2010 10:44 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.07.2010 12:49 Simo7n S7., Sievershausen/Lehrte
 26.07.2010 13:02 Matt7hia7s O7., Waldems

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