Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Ü-MANV in Bayern | 69 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 636204 |
Datum | 26.07.2010 11:34 MSG-Nr: [ 636204 ] | 24193 x gelesen |
Infos: | 26.07.10 STMI Bayern MANV-RL 26.07.10 MANV RL Bayern 26.07.10 SAN-EL Bayern 26.07.10 BRK - MANV
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Rettungsdienst
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
Geschrieben von Julian Braukmann
Uffff das ist mal für einen kleinen Kreis oder eine kleine Stadt mit keinem großen RD vor der Brust eine echte Herausforderung.
Ich meine bei uns wären 50 Verletzte schon in Richtung ÜMANV.
Auf jeden Fall. FÜr den Zweck ist ja vorgesehen, dass die örtlichen Kräfte Verletztenablage & Co. organisieren und der BHP aus einem Nachbarkreis gestellt wird. Denn beides wird ein Land(!)kreis nicht stemmen können.
Was auf jeden Fall angesagt wäre, ist ÜMANV-S-Anforderung.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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