Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | FwVO RLP, war: Gründe für MTW-Beschaffung | 11 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 637258 |
Datum | 29.07.2010 14:28 MSG-Nr: [ 637258 ] | 6444 x gelesen |
Infos: | 30.07.10 Rheinland-Pfalz: Land stärkt Feuerwehren durch Änderung der Feuerwehrverordnung 30.07.10 PM des ISM RLP 30.07.10 Gegenüberstellung der Änderungen, pdf, ca. 200kb 30.07.10 FwVO, aktuelle Fassung, pdf, ca. 200kb
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Einsatzleitwagen
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Löschgruppenfahrzeug
Einsatzleitwagen
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Berufsfeuerwehr
Persönliche Schutzausrüstung
Jugendfeuerwehr
Tragkraftspitzenanhänger
Im Netz scheint es sie noch nicht zu geben, hier vorab einige auffallende Änderungen, vieles war ja im Vorfeld schon bekannt:
- Bislang galt die Einsatzgrundzeit für “jeden Ort im Zuständigkeitsbereich”, jetzt für „jeden an einer öffentlichen Straße gelegenen Ort“.
- Zur Sicherstellung der in der Einsatzgrundzeit erforderlichen Einsatzstärke können mehrere Feuerwehreinheiten aus verschiedenen Gemeinden gleichzeitig alarmiert werden (sog. Alarmierungsgemeinschaften).
- Die Risikoklassen Gefahrstoffe und Atomare Gefahren (bislang G 1-5 und R 1-5) wurden zusammengefasst zu einer Klasse ABC 1-5.
- Jede Gemeinde musste bislang als Mindestfahrzeuge ELW 1, RW 1 und LF 8/6 vorhalten, dies wurde geändert bzw. aktualisiert in ELW 1, HLF 10/10, MZF 2.
- Die Vorgabe, dass Städte mit BF die Fahrzeuge nach Risikoklasse 5 vorzuhalten haben, wurde in eine Soll-Vorschrift umgewandelt.
- Der Führungsdienst heißt nun Führungsunterstützung
- Die Gefährdungsbeurteilung wird bei der vorzuhaltenen PSA explizit genannt
- Der Feuerwehrschutzanzug ist nun ausdrücklich als Feuerwehrdienstkleidung zugelassen.
- Die Anerkennung von „außer-RLP“-Ausbildungen ist nun geregelt.
- Führungskräfte, die bislang innerhalb von 2 Jahren die erforderliche Ausbildung nachholen konnten, haben jetzt „in besonderen Fällen“ 3 Jahre Zeit.
- Die Führung von JF und Vorbereitungsgruppen ist nun geregelt.
- Bei den Risikoklassen wurden die Vollgeschossangaben durch Rettungshöhen ersetzt.
- Wenn nur ein TSA zur Verfügung steht, wird nun eine 4tlg. Steckleiter vorgeschrieben.
- Als Hubrettungsfahrzeug gilt nun auch in RLP Drehleiter und Teleskopmast, nicht aber Gelenkmast.
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
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| 14.06.2010 15:58 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft Gründe für MTW-Beschaffung |
| 29.07.2010 13:35 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft |
| 29.07.2010 14:28 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft | |