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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FwVO RLP, war: Gründe für MTW-Beschaffung | 11 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 637469 | ||
Datum | 30.07.2010 23:43 MSG-Nr: [ 637469 ] | 5805 x gelesen | ||
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Hallo Daniel, ich glaube das liest du in der Tat falsch. Nach der alten FwVO war ein HRF generell in der Stufe 1 bei B2-B5 vorgesehen. In der neuen Fassung wird erst die Ausnahme formuliert, falls das HRF nicht für den zweiten Rettungsweg nötig ist, die eine interkommunale Beschaffung von HRF möglich macht. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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