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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausgestaltung (Alters- und) Ehrenabteilung | 13 Beiträge | ||
Autor | Herm8ann8 N.8, Garding / S-H | 637626 | ||
Datum | 01.08.2010 15:22 MSG-Nr: [ 637626 ] | 4907 x gelesen | ||
Hallo Katja, 1.) war schon immer so (und wir (aktive- und Ehrenmitglieder) finden das gut so 2.) Kameraden, die aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind (1) Der aktive Dienst endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres durch Übertritt in die Ehrenabteilung, auf Wunsch des Mitglieds spätestens jedoch mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. (2) Aktive Mitglieder, die vor Erreichung der Altersgrenze die Eignung für den Feuerwehrdienst teilweise oder vollständig verloren haben, können in die Ehrenabteilung übernommen werden. 3.) automatisch, bei Verlassen der Aktiven, Wechsel in die Ehrenabteilung 4.) werden eingeladen zu Mitgliederversammlungen (bes. JHV), ohne Stimmrecht, nur beratende Stimme 5.) keine... 6.) nein 7.) lebt aktiv, treffen sich ca. 6x(?) pro Jahr und informieren sich über Neuerungen in der Wehr, besuchen Feuerwehr-relevante Einrichtungen, etc., werden von den Aktiven(Vorstand) zu einer Adventsfeier mit Programm, Kaffe und Kuchen, Plauderstunde eingeladen Gruß Hermann | ||||
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