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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausgestaltung (Alters- und) Ehrenabteilung | 13 Beiträge | ||
Autor | Hein8z L8., Kamen / NRW | 637628 | ||
Datum | 01.08.2010 15:46 MSG-Nr: [ 637628 ] | 4840 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky 1. Warum? ist in NRW gesetzlich geregelt in der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (LVO FF). Dort steht: § 6 Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nach Erreichen der Altersgrenze (§ 22 Abs. 1a dieser Verordnung), aus gesundheitlichen Gründen (§ 4 Abs. 3, § 22 Abs. 1b dieser Verordnung) oder aus sonst wichtigen Gründen aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) ausscheiden, werden Angehörige der Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Sie behalten ihren Dienstgrad und sind zum Tragen der bisherigen Dienstkleidung berechtigt. Deine Frage 2, 3 und 4 sind damit auch gleich mit beantwortet. Pflichten gibt es direkt keine. Man trifft sich 1 x im Monat (gemütliches Beisammensein), führt Besichtigungen und Ausflüge durch, hilft beim Tag der offenen Tür. Zug- und Wehrführer berichten gelegentich aus der aktiven Wehr. Mitglieder der Ehrenabteilung werden zu Ausflügen und Weihnachtsfeier eingeladen........ Gruß Heinz | ||||
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