Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrförderverein in Sachsen-Anhalt | 16 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 637742 |
Datum | 02.08.2010 15:33 MSG-Nr: [ 637742 ] | 3823 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Jakob TheobaldEs ist sogar anzuraten, das der Vereinsvorstand aus aktiven FA besteht. Zumindest sollte man es in der Satzung so regeln, das der Wehrführer und sein Stellvertreter automatisch stimmberechtigte Mitglieder im Vorstand des Vereins sind. Wenn man das "vergisst" kann es passieren, dass der Verein zu einem selbstläufer wird.
Umgekehrt habe ich aber auch das Problem, dass wenn Wehrführer oder Stellvertreter in der eigenen Feuerwehr Probleme bereiten, dies dann auch schön und legitim im Verein tun können. Von daher halte ich solche Klauseln für überflüssig. Andersrum wird ja auch nicht Vorstandsmitgliedern des Fördervereins ein Platz im Kommando der Feuerwehr zugestanden.
Geschrieben von Jakob TheobaldUnd Dein Text vom 02.08.2010 15:02:59 könnte Dich ganz schnell auf die Ignorierliste von nicht wenigen hier im Forum katapultiert haben.
Das wird sicherlich der Fall sein. Und zwar mit Anlauf und völlig zu Recht.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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| 31.07.2010 13:55 |
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