Rubrik | Übung |
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Thema | Übung: Sechs Feuerwehrleute kamen ins Krankenhaus :-( | 35 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 637835 |
Datum | 03.08.2010 06:45 MSG-Nr: [ 637835 ] | 15694 x gelesen |
Infos: | 01.08.10 Schanz-Tunnel 01.08.10 Interkommunale Katastrophenschutzübung Zug im Schanzentunnel "verunfallt" 01.08.10 Übung: Sechs Feuerwehrleute kamen ins Krankenhaus
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Feuerwehr-Unfallkasse
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Geschrieben von Jürgen MostHaben die Statisten wirklich vor der Übung eine Verzichtserklärung auf Schadensersatzansprüche unterschreiben müssen?
Eine derartige Vorgehensweise ist bei Übungen auf Privatgelände, z.B. Bahngelände, Industrieanlagen, etc. nicht ungewöhnlich.
Weil sonst müsste der Betreiber der Anlage für jeden Stolperer und jede andere Dummheit von Darstellern seine Haftpflicht in Anspruch nehmen, ohne das er selbst die Übung veranlasst hätte.
Das heisst nur, das die Betreffenden auf Ansprüche gegen den Betreiber der Anlage verzichten, mehr nicht.
Würde ich persönlich nicht anders machen, wenn die Feuerwehr auf meinem Grundstück üben wollte ...
Ein Verzicht auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, z.B. FUK, ist zum Glück nicht möglich und im SGB VII festgeschrieben.
Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein: www.helferportal.org
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