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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Taktische Einheiten/Verbände, Planungen für den KatS in den Ländern, | 118 Beiträge | ||
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 637866 | ||
Datum | 03.08.2010 10:37 MSG-Nr: [ 637866 ] | 52039 x gelesen | ||
Hallo Uli, Geschrieben von Ulrich Cimolino 1.2.3.9 Niedersachsen Es gibt klare Regeln für das Anfordern dieser Bereitschaften zum Einsatz im eigenen Landkreis, im benachbarten Landkreis, innerhalb eines Regierungsbezirks, in einem anderen Regierungsbezirk bzw. in einem anderen Bundesland. Ersetze den Begriff Regierungsbezirk durch den Begriff Polizeidirektion. Du erinnerst Dich an unsere unsägliche Verwaltungsreform ..... anstelle der vier Regierungsbezirke sind jetzt neun Polizeidirektionen für diese Aufgaben zuständig. In jeder PD gibt es einen "Regierungsbrandmeister" (anstelle vier früherer BezirksBM). Ansonsten für NDS sachlich nichts verändert. MkG, Sven | ||||
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