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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wird 'verdeckte' Sondersignalanlage in den Fahrzeugschein eingetragen | 16 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B8., Weinstadt / Baden-Württemberg | 637967 | ||
Datum | 03.08.2010 16:06 MSG-Nr: [ 637967 ] | 8594 x gelesen | ||
Hallo, meines Wissens ist es so, das eine Sondersignalanlage (egal ob offen oder verdeckt) immer in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein muss. Kein Eintrag --> Erlöschen Bertriebserlaubnis, Verlust des Versicherungsschutzes usw. Beim Verwendung ohne Eintrag / Erlaubnis --> Ordnunswiedrigkeit, Nötigung andere Verkehrsteilnehmer usw. Also ohne Eintrag nicht zu empfehlen. Viele Grüße Lars _______________________________________________ Alle Texte von mir in diesem Forum sind meine eigene private Meinung und stehen in keinerlei Zusammenhang mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. | ||||
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