Hallo,
Geschrieben von Joachim GebhardtDenke schon, dass man das so pauschal sagen kann.
Blaulichtfahrzeug -> Sonderfahrzeug in den Zulassungspapieren
Denke nicht. Denn in obigem Schrieb aus Bayern z.B. ist nur erwähnt, dass die SoSi-Anlage abgenommen und eingetragen werden muss, von geänderter Fahrzeugart steht da nix.
Die BE erlischt natürlich, wenn sich die Fahrzeugart ändert. Dies ist nur durch den Anbau einer SoSi-Anlage nicht der Fall. Sicherheitsrelevante Umbauten sind es, zumindest bei verdecktem Einbau, auch nicht. Also dürfte die BE nicht erlöschen. Unzulässig ist es allerdings trotzdem.
Übrigens erlischt beim erlöschen der BE nicht automatisch der Versicherungsschutz. Dies kann zwar für eine Kaskoversicherung durchaus gelten, bei einer Haftpflichtversicherung kommt es auf die Begleitumstände an, ob die Versicherung den Verursacher in Regress nehmen kann oder nicht. Dazu muss schon ein Zusammenhang der BE-Erlöschung bzw. Fahrzeugänderung mit einem evtl. Unfall nachgewiesen werden.
Gruß,
Michael
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