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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaPfusch bei der Feuerlöscherprüfung?6 Beiträge
AutorChri8sti8an 8M., Oberraden / RLP638762
Datum08.08.2010 16:26      MSG-Nr: [ 638762 ]2352 x gelesen

HAllo,

also eine Jährliche Prüfung, kann der Instandhalter der Feuerlöscher nicht bestimmen.
Grundsätzlich muss dieses von der Versicherung oder im Brandschutzkonzept verankert sein.

wenn Sie mir sagen, welche Feuerlöscher sie haben,(hersteller und Typ) sende ich ihnen die Instaltungsanweisung des Herstellers zu.

Aber Ihr Prüfer ist verpflichtet, dasn Feueröscher zu öffnen, das Pulver zu entleeren, den Behälter innen zukontrollieren.
Egal ob jährlich oder zwei Jährlich.

Ich kann Sie geren diesbezüglcih beraten einfach per Email Melden.

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 08.08.2010 15:58 Jörg7 H.7, Rendsburg
 08.08.2010 16:17 Lutz7 R.7, Weener
 08.08.2010 16:20 Jörg7 H.7, Rendsburg
 08.08.2010 16:22 Dani7el 7M., Jockgrim
 08.08.2010 16:24 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 08.08.2010 16:26 Chri7sti7an 7M., Oberraden

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