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Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | Übung: Sechs Feuerwehrleute kamen ins Krankenhaus :-( | 35 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 638886 | ||
Datum | 08.08.2010 22:57 MSG-Nr: [ 638886 ] | 15493 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Christian Fischer Das ist nichts unübliches. Das unterschreibst Du des öfteren bei der Nutzung diverser Übungsobjekte. Gegenüber demjenigen, der mir ein Übungsobjekt zur Verfügung stellt, hätte ich da auch kein Problem mit. (vermutlich war es ja auch im hier diskutierten Fall so) Gegenüber dem Durchführenden der Übung (zuständige Behörde der Gefahrenabwehr) würde ich das aber für arg unanständig halten. Geschrieben von Christian Fischer Und auch bei diversen private Anbieter von Feuerwehrausbildung unterschreibst Du vorher einen Haftungsausschluß. Wobei ich davon ausgehe, dass ein vollständiger Haftungsausschluss da nicht möglich ist. Ein gewisses Risiko ist natürlich immer dabei und gehört über den Träger der Gefahrenabwehr abgesichert. Da kann ich schon verstehen, wenn das nicht auch noch der Anbieter der Ausbildung versichern will. Gruß, Henning | ||||
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