Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Unterflurhydranten - Kennzeichnung bei Verstoß gegen Norm laut DVGW | 19 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 639742 |
Datum | 13.08.2010 10:58 MSG-Nr: [ 639742 ] | 12677 x gelesen |
Hallo Anton,
natürlich steht auf dem Hydrantenschild nicht die Wassermenge die dieser abgibt.
Dennoch gibt es Richtwerte bzw. Vorschriften die dieses regeln.
Laut DVGW-Arbeitsblatt 405 gibts doch bestimmte Normen für Hydrantenleistung welche zur Löschwasserversorgung eingeplant sind, z.B. für reine Wohngebiete muß der Hydrant z.B. 48 m³/Std. Wasser mind. 2 Stunden lang abgeben können, sprich Hydrant auf 80 er Rohr müsste in diesem Fall 60 Minuten lang 800 Liter Wasser/Minute abgeben können um auf die geforderten 48m³/Std. zu kommen.
Nach Faustformel zur Bestimmung von Hydrantenleistung bei anliegendem Druck von 4 bar sollte bei Rohrdurchmesser DN 80 x 10 also 800 l /Minute abgeben, bei 100 er Leitung wären das 1000 l / Minute.
Und Hydranten welche eigentlich zur Löschwasserversorgung dienen sollen, sind doch mit dem Hinweisschild welches rot umrandet ist gekennzeicht.
Daher die Frage ob diese dann immer noch so gekennzeichnet werden dürf(t)en, wenn eben der Hydrant auf 80 er Leitung z.B.nur noch 385 l/Minute und somit nur noch knapp 23 m³/Std bringt?
Oder ob dann eben die Kennzeichnung als Löschwasserentnahmestelle entfallen MUSS sprich rote Umrandung von der Kennzeichnung des Hydranten weg?Gibts da irgendwo Regelwerke bzw. Vorschriften die dieses vorschreiben, das der Wasserversorger oder die Gemeinde entsprechende Hydrantenkennzeichnung verändern müssen sobald der Hydrant die Normen zur Löschwasserversorgung nicht mehr erfüllt?
Gruß Lars
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