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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutzkonzepte für landwirtschaftliche Betriebe | 20 Beiträge | ||
Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 639806 | ||
Datum | 13.08.2010 15:13 MSG-Nr: [ 639806 ] | 7708 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias Haaß Wurde das schonmal konsequent durchgezogen? Wenn man nur mal das neue FSHG nimmt, dann könnte man seit 1998 dauerhaft auf Verbesserungen im Rahmen der "mitwachsenden" Erweiterungen hinwirken. Das Objekt wäre nach dieser Vorgehensweise aktuell mit der dritten Brandschau dran ... und auch vorher waren Bauernhöfe ggf. brandschaupflichtig ... wenn man mal in den letzten 30 Jahren bei jeder Erweiterung ein bißchen was in den Brandschutz investiert hätte, dann gäbe es heute keine Probleme. Geschrieben von Matthias Haaß Da sind doch in der Regel "nur" kosmetische Verbesserungen möglich... Streiche möglich. Setze gewünscht. Gewünscht ist nämlich möglichst geringer Mitteleinsatz. Das gilt in der Regel bis zum Schadenseintritt. Dann sagt man: Ihr hättet mich aber besser beraten müssen! Oder auch gerne genommen: Wir brauchen strengere Vorschriften. | ||||
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