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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterflurhydranten - Kennzeichnung bei Verstoß gegen Norm laut DVGW | 19 Beiträge | ||
Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 639817 | ||
Datum | 13.08.2010 15:33 MSG-Nr: [ 639817 ] | 11624 x gelesen | ||
Geschrieben von Nico Mertel Gibts Gemeinden mit ähnlichen Problemen, die da in Zusammenarbeit mit der Kommune Lösungen erarbeitet haben? Gemeinde / Kommune: Das ist doch wohl das Selbe. Und falls Du auf die Zusammenarbeit zwischen Kommune und Feuerwehr abheben möchtest, da sollten wir uns die Zuständigkeiten mal genauer betrachten: Eine angemessenen Löschwassermenge sicher zu stellen, ist Aufgabe der Gemeinde. Eine wichtige sogar, steht nämlich in den meisten Brandschutzgesetzen relativ weit vorne (idR § 1(2) ... ). Damit gilt: Wasserversorger und Feuerwehr sind eigentlich erst mal raus ... Ich schätze, dass 99 % aller Gemeinden (das betrifft Polititk und Verwaltung) davon überzeugt sind, dass die Löschwasserversorgung Aufgabe des Wasserversorgers ist ... Und außerdem wette ich, dass vielfach die Lieferverträge zwischen Wasserversorger und Gemeinde an dieser Stelle zum Nachteil der Gemeinde windelweich sind oder von den Versorgern einfach missachtet werden. | ||||
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