Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Unterflurhydranten - Kennzeichnung bei Verstoß gegen Norm laut DVGW | 19 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Kamenz / Sachsen | 639861 |
Datum | 13.08.2010 22:54 MSG-Nr: [ 639861 ] | 11467 x gelesen |
Hallo zusammen,
mal zur Sachlage in Sachsen. Für die Löschwasserversorgung ist immer die Kommune und nie das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) zuständig, es sei den, es existiert ein Vertrag zwischen der Kommune und dem WVU oder die Kommune ist selbst das WVU.
Das bedeutet, die Kommune muß die Kosten auch bei Neuerrichtung und Ersatz von Hydranten dem WVU bezahlen. Das WVU legt sein Netz für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung aus und nicht für die Löschwasserversorgung.
Soll die Löschwasserversorgung ausschließlich über Hydranten sichergestellt werden, so hat sich die Kommune an den Kosten der Inverstition zu beteiligen und zwar in der Höhe, die den Betrag der TW-Leitung für die TW-Versorgung übersteigt.
Bsp.: Invetskosten für Tw-versorgung 100 TEuro, Investkosten TW-Versorgung + Löschwassersicherstellung 150 TEuro, dann ist der Anteil der Kommune 50 TEuro.
Woher höhere Kosten? Z.B. Größere Leitungsdimension, Druckerhöhungstationen, etc.
Allerdings besteht die Möglichkeit Löschwasserentnahmestellen zu kombinieren um auf die geforderte Wassermenge zu kommen. So zum Beispiel Löschteich + Hydrant.
Beste Grüße aus Sachsen
Volker
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