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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Logistik: Bahnverladung | 62 Beiträge | ||
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 640346 | ||
Datum | 17.08.2010 14:29 MSG-Nr: [ 640346 ] | 23949 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Haastert Äh, ich komme da gerade nicht so ganz mit. Wer, wenn nicht der OB, hat im Ortsverband die Entscheidungskompetenz lieber in Erhaltungsladegeräte als in neue Batterien zu investieren? Ganz einfach ,mein Spielraum liegt bei 500 Euro der Rest muss ich mir erst mal genehmigen lassen. Dann gibt es einen Tittel der sich Werkstatt und Instandsetzung nennt, der wird bei uns im Geschäftsführerbereich Gemeinschaftlich bewirtschaftet . Bedeudet daraus werden meine Batterien bezahlt. Ladeerhaltung muss ich aus meinen alleinigen SB Mittel bezahlen und ich bin mir nicht bewusst ob dir im klaren ist was ein OV so an SB Mittel im Jahr zur Verfügung steht ? Bei Fragen gerne auch via PN Gunnar Kreidl | ||||
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