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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Qualifikation Pressesprecher | 28 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8L., Gunzenhausen / Bayern | 640398 | ||
Datum | 17.08.2010 18:26 MSG-Nr: [ 640398 ] | 6575 x gelesen | ||
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An die Grundsatzvoraussetzungen für die Zulassung zum Lehrgang brauchen wir nicht zu diskutieren. Das schreiben die Feuerwehrschulen vor. Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ob dann aber jemand, der im Privatleben, oder in seiner beruflichen Verwendung diesen Umgang mit Medienvertretern gewohnt ist oder oft anwendet, dann noch so einen Kurs besuchen muss, läßt sich allerdings trefflich diskutieren. Der Umgang mit den Medien ist im Grund genommen doch immer der gleiche. Sie wollen zur Informationspflicht eben solche von uns haben. Allerdings sind die Art und Weisen an diese zu kommen von Person zu Person unterschiedlich. Ich stimme auch zu, das in dieser Funktion nicht jeder Feuerwehrangehörige gleich geeignet ist. Wenn der "Erwählte" Kamerad für die Pressebetreuung dann vor dem Mikrofon/ vor der Kamera wegen der Aufregung nur stotternd auftritt, ist dem vorstehenden Menschen am wenigsten geholfen. Und ja: der betroffenen Feuerwehr auch nicht. Und er sollte über Verständnis für das Feuerwehrvorgehen verfügen. Wer kann das besser beurteilen? Der junge Gruppenführer, oder der altgediente Feuerwehrmann? Aber mal ehrlich: Wie oft passiert das mit der Kamera in einer durchschnittlichen Feuerwehr schon? | ||||
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