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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Lieferbarkeit von FuG 8b-1 | 103 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8R., Regenstauf / Bayern | 640807 | ||
Datum | 19.08.2010 18:42 MSG-Nr: [ 640807 ] | 82891 x gelesen | ||
Kurz Vorweg: in Bayern sind die FuG 8a für die Feuerwehr nicht zugelassen (s. http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_zugelassene_fug_2009_08_11.pdf - Seite 32 unten). Zur Begründung habe ich nach kurzer Recherche folgendes gefunden (klingt halbwegs plausibel): Funkmeldesystem.de Der Grund dafür ist, dass in Bayern bei den Feuerwehren keinerlei tonrufgesteuerte Relais eingesetzt werden und somit mit Geräten, die nur bedingtes Gegensprechen beherrschen, nicht sofort bei Trägertasten das erfolgreiche Auftasten des Relais bemerkt wird. Bzgl. der technischen Seite: wie oben schon angeklungen, kann ein FuG 8a nur in den Betriebsarten Wechsel- oder bedingt Gegensprechen betrieben werden, kann also insb. nicht gleichzeitig senden und empfangen. Eine Rs1-Schaltung wäre somit, nebenbei bemerkt, ebenfalls nicht realisierbar. Meiner Meinung nach sollte ein FuG 8a im Fahrzeug aber ausreichen und wäre auf jeden Fall besser als gar kein FuG. Gruß, Stefan | ||||
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