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Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
Thema | Der erste Feuerwehreinsatz an einer Uranmaschine 1942 in Leipzig | 6 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 641276 | ||
Datum | 23.08.2010 09:55 MSG-Nr: [ 641276 ] | 6504 x gelesen | ||
Zu Bränden an damaligen Röntgenanlagen / Geräten folgende Hinweise: Es kam gelegentlich zu elektrischen Kurzschlüssen Isolationsfehlern etc. und damit als Folge zu Bränden von Transformatoren Regeleinrichtungen etc. Ganz frühe Transformatoren waren noch ohne ölgefüllte Transformatoren ausgeführt worden. (Wir reden von der Zeit vor den 1930er Jahren). Spätere Anlagen (z.B. auch die sog. SRW-Röntgenkugel) hatten dann praktisch immer ölgefüllte Transformatoren. Weiter waren Bauteile an Röntgenanlagen aus Leichtmetallen (Magnesium Elektron) ausgeführt um die Massen und damit die Gewichte zu reduzieren die beweglich gehalten werden mussten. In den hist. Akten der Werkfeuerwehr der Siemens-Reiniger-Werke in Erlangen (eine der Wurzeln meiner WF) finden wir zahllose Hinweise auf derartige Leichtmetallbrände bei der Fertigung (deswegen auch die Löschtüten mit Graugusspänen überall in der Fertigung). Ab einem gewissen Punkt eines entwickelten Brandes einer Röntgenanlage konnte durchaus damit gerechnet werden dass ev. benachbarte Teile aus diesen Leichtmetallen mit anfingen zu brennen. Natürlich war bei einem Brand einer Röntgenanlage davon auszugehen dass die Feuerwehr gerufen wurde wenn nach Stromlosschalten der Anlage ein Brand weiterging. Das Thema Strahlenschutz dabei war allerdings nicht wirklich kritisch. Betriebszeiten vs. Standby-Zeiten der Anlagen sind zu berücksichtigen. Spannung weg = Röntgenstrahlung weg. Ich gehe daher davon aus dass Feuerwehreinsätze praktisch nur an nicht Röntgenstrahlung emittierenden Geräten erfolgten. Zudem war noch vor dem 1.Weltkrieg der Stand der Gerätetechnik soweit dass (einigermassen) strahlungssichere Gehäuse und recht gut focussierte Strahlen (Bucky-Blende etc.) einen - wenn überhaupt - nur sehr präzise focussierten Strahlungsbereicht zuliesen. Ein Löscheinsatz ausserhalb diese Strahlenkegels an einer noch Röntgenstrahlung emittierenden Anlage war also nicht wirklich kritisch gewesen unter Strahlenschutzbedingungen. Da Hochspannungsanlagen aber nie unter Spannung abgelöscht wurden bestand auch keine Gefahr der Röntgenstrahlung. Zudem wäre durch den Brand der anlage diese selber bis zum Eintreffen der Wehr mit hoher wahrscheinlichkeit elektrisch nicht mehr betriebsfähig gewesen. Mein Fazit: Löscheinsätze an frühen Röntgenanlagen waren wie normale Einsätze in elektrischen Anlagen abzuhandeln - keine Besondereheiten in Bezug auf Strahlenschutz. Noch Fragen ? ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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