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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zuwendung an Mitglieder im gemeinnützigen Feuerwehrverein | 14 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8G., Neunkirchen-Seelscheid / NRW | 641293 | ||
Datum | 23.08.2010 12:45 MSG-Nr: [ 641293 ] | 6268 x gelesen | ||
Hallo Nils, bei unserem Verein (NRW) wollten wir diesen Passus in die Satzung aufnehmen, allerdings war das Finanzamt damit nicht einverstanden - denn die die Kameradschaftspflege ist nicht gemeinnützig. Insofern dürfte es auf die 40 Euro Grenze keine Auswikung haben. Das gilt allerdings nur für gemeinnützige Vereine - bei nicht gemeinnützigen Vereinen sieht es anders aus, da diese ja auch steuerlich anders behandelt werden. Bei einem gemeinnützigen Verein hängt es zum Teil auch von der Satzung ab. Wenn z. B. "Förderung der Ausbildung / Fortbildung" oder "Förderung der JF" drin steht und das Zeltlager von der JF war oder ein Ausflug Fortbildungszwecken dient, stellt sich die Sachlage wieder anders da. Wenn Du es genau wissen willst, würde ich Dir empfehlen, Dich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Viele Grüße Alex Es handelt sich hierbei um meine private Meinung... | ||||
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