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Jugendfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZuwendung an Mitglieder im gemeinnützigen Feuerwehrverein14 Beiträge
AutorAlex8and8er 8G., Neunkirchen-Seelscheid / NRW641293
Datum23.08.2010 12:45      MSG-Nr: [ 641293 ]6268 x gelesen

Hallo Nils,

bei unserem Verein (NRW) wollten wir diesen Passus in die Satzung aufnehmen, allerdings war das Finanzamt damit nicht einverstanden - denn die die Kameradschaftspflege ist nicht gemeinnützig.

Insofern dürfte es auf die 40 Euro Grenze keine Auswikung haben.

Das gilt allerdings nur für gemeinnützige Vereine - bei nicht gemeinnützigen Vereinen sieht es anders aus, da diese ja auch steuerlich anders behandelt werden.

Bei einem gemeinnützigen Verein hängt es zum Teil auch von der Satzung ab. Wenn z. B. "Förderung der Ausbildung / Fortbildung" oder "Förderung der JF" drin steht und das Zeltlager von der JF war oder ein Ausflug Fortbildungszwecken dient, stellt sich die Sachlage wieder anders da.

Wenn Du es genau wissen willst, würde ich Dir empfehlen, Dich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße

Alex


Es handelt sich hierbei um meine private Meinung...

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 23.08.2010 12:10 Nils7 S.7, Dautphetal
 23.08.2010 12:45 Alex7and7er 7G., Neunkirchen-Seelscheid
 23.08.2010 12:49 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 23.08.2010 12:56 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 23.08.2010 13:05 Nils7 S.7, Dautphetal
 23.08.2010 13:30 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 23.08.2010 13:44 ., Bad Hersfeld
 23.08.2010 15:00 Chri7sti7an 7F., Wernau
 23.08.2010 15:06 Nils7 S.7, Dautphetal
 23.08.2010 15:20 Chri7sti7an 7F., Wernau
 23.08.2010 15:23 Nils7 S.7, Dautphetal
 23.08.2010 13:53 ., Bad Hersfeld
 23.08.2010 14:32 Nils7 S.7, Dautphetal
 23.08.2010 15:22 Nils7 S.7, Dautphetal

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