Vielen Dank für die überwiegend konstruktiven Beiträge!
Es war und wird nicht das Ziel seine eine Gemeinnützigkeit für Saufgelage auszunutzen!
Wir brauchen hier auch keinen Geselligkeitsverein! Womit man fast wieder bei der Grundsatzdiskussion ist "Feuerwehr = Saufverein"...
Überhaupt bezieht sich das ganze nur in Maßen auf die Wehr, wo ich aktiv bin, es wird hier sehr restriktiv gehandhabt - auch wenn die Satzung den Passus hat, woran man sieht und woran ich verdeutlichen will, dass ein solcher Passus scheinbar ohne weiteres möglich ist und andernorts auch relativ offensichtlich auch "genutzt" wird.
Inwieweit hier eine Gemeinnützigkeit in Frage gestellt werden kann, widersetzt sich meiner Beurteilungskraft.
Aus reinem Interesse und Wissbegierigkeit für solche Themen insgesamt, und die hier sich auftuende Frage, wie sich eine eigentlich existierende Grenze zu einem ebenso vorhandenen Vereinszweck verhält, hab ich Frage gestellt. Zwei Regeln, die fraglicherweise kollidieren?!
Wie gesagt, danke für die teils konstruktiven Antworten, wo man sicherlich einige Erkenntnisse draus ziehen kann, bzw. weitere Anregungen hat, in welcher Richtung man sich die Sache erschließen kann.
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