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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zuwendung an Mitglieder im gemeinnützigen Feuerwehrverein | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 641308 | ||
Datum | 23.08.2010 15:20 MSG-Nr: [ 641308 ] | 5588 x gelesen | ||
Geschrieben von Nils Schöbener Die genannte Summe so berechnet, dass wirklich alle bei allen Dingen, die man hier einrechnen muss, da sein müssten, was natürlich unrealistisch ist, sodass die Grenze i. d. R. deutlich drunter liegen wird. Die 1.200€ würden dann gleichzeitig eins satzungsmäßige Summe an Gesamtausgaben von ca. 24.000€ p.a. bedingen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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