Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Flüssiger Sauerstoff, als Kfz Ladung, ab wann Kennzeichnung nötig? OT | 14 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 641342 |
Datum | 23.08.2010 20:12 MSG-Nr: [ 641342 ] | 5635 x gelesen |
Infos: | 23.08.10 IGV-Sicherheitshinweis: "Umgang mit tiefkalt verflüssigten Gasen" 23.08.10 IGV-Sicherheitshinweis: "Gefahren durch Sauerstoffanreicherung" 23.08.10 EIGA-Merkblatt "Der Transport von Gasflaschen und Kryobehältern in geschlossenen Fahrzeugen"
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Moin,
die bisherigen Fachbeiträge haben schon grob die passenden Hinweise gegeben.
Grundsätzlich ist jeder Transport von Gefahrgütern kennzeichnungspflichtig und der Fahrer benötigt eine Schulung, den so genannten ADR-Schein.
Diese Kennzeichnungs- und Schulungspflicht kann ggf. bei Nutzung von Freistellungen - in deinem Fall z.B. ADR 1.1.3.6 (die so genannte 1000-Punkte-Regel) - entfallen.
Dabei dürfen festgelegte Mengen nicht überschritten werden, es ist eine aufgabenbezogene Schulung der Fahrzeugbesatzung / des Fahrers notwendig, vorgeschriebene Ausrüstung und Beförderungspapiere sind mitzuführen.
Transporte von Gasen dürfen nur in belüfteten oder offenen Fahrzeugen durchgeführt werden, eine qualifizierte Ladungssicherung ist notwendig.
Passender Ansprechpartner auf betrieblicher Ebene ist entweder der Gefahrgutbeauftragte, oder wenn dieser nicht bestellt werden muss (vgl. Gefahrgutbeauftragtenverordnung), die mit diesen entsprechenden Aufgaben betraute "Beauftragte Person" bzw. der Unternehmer selbst.
Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen gibt es z.B. beim BMVBS zum Download.
Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein: www.helferportal.org
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