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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntzug Kfz-Steuer-Befreiung (Urteile, Aktenzeichen, sonstige Belege)10 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW641724
Datum25.08.2010 23:53      MSG-Nr: [ 641724 ]3455 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von Christoph SchererProblematik der Verwendung von landwirtschaftlichen (steuerbefreiten) Fahrzeugen im Rahmen von z.B. Weihnachtsbaum- oder Altpapiersammelaktionen von Jugendfeuerwehren u.ä. eingehen. Allerdings konnte ich in den mir zugänglichen Datenbanken (NWB, Beck, Lexisnexis) keine Urteile zu dieser Thematik finden

Meine Lesart ist:
Nach §1 Absatz 1 Nr.2 der 2. AusnVO StVR unterliegen Zugmaschinen (i.d.R.) für diesen Einsatz nicht dem Zulassungsverfahren und damit nach §3 Nr. 1 (IIRC) nicht der Steuerpflicht.

Warum sollte ein Finanzamt sich das also erst von einem Richter erklären lassen? :-)

(für die Praxis bitte Absatz 4 beachten!)

Geschrieben von Christoph Scherer(auch nicht zum Transport von Schrottfahrzeugen für Übungen).

Mit einer entsprechend großzügigen Interpretation von Nummer 3 der besagten AusnVO müsste man auch das rechtfertigen können.

Aber hatte nicht ein Forumianer hier mal etwas negativere Erfahrungen gemacht?

Gruß,
Henning



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 25.08.2010 23:19 Chri7sto7ph 7S., Schriesheim
 25.08.2010 23:39 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 26.08.2010 00:03 Chri7sto7ph 7S., Schriesheim
 27.08.2010 13:50 Chri7sto7ph 7S., Schriesheim
 27.08.2010 15:39 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 25.08.2010 23:53 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.08.2010 01:21 Chri7sto7ph 7S., Schriesheim
 27.08.2010 14:31 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 27.08.2010 14:36 ., Kirchheim unter Teck
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