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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entzug Kfz-Steuer-Befreiung (Urteile, Aktenzeichen, sonstige Belege) | 10 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 641724 | ||
Datum | 25.08.2010 23:53 MSG-Nr: [ 641724 ] | 3455 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Christoph Scherer Problematik der Verwendung von landwirtschaftlichen (steuerbefreiten) Fahrzeugen im Rahmen von z.B. Weihnachtsbaum- oder Altpapiersammelaktionen von Jugendfeuerwehren u.ä. eingehen. Allerdings konnte ich in den mir zugänglichen Datenbanken (NWB, Beck, Lexisnexis) keine Urteile zu dieser Thematik finden Meine Lesart ist: Nach §1 Absatz 1 Nr.2 der 2. AusnVO StVR unterliegen Zugmaschinen (i.d.R.) für diesen Einsatz nicht dem Zulassungsverfahren und damit nach §3 Nr. 1 (IIRC) nicht der Steuerpflicht. Warum sollte ein Finanzamt sich das also erst von einem Richter erklären lassen? :-) (für die Praxis bitte Absatz 4 beachten!) Geschrieben von Christoph Scherer (auch nicht zum Transport von Schrottfahrzeugen für Übungen). Mit einer entsprechend großzügigen Interpretation von Nummer 3 der besagten AusnVO müsste man auch das rechtfertigen können. Aber hatte nicht ein Forumianer hier mal etwas negativere Erfahrungen gemacht? Gruß, Henning | ||||
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