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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaJF Altpapipiersammlung war: Feuerwehrvereine: WAR:Fw-Abt. ...20 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW641725
Datum26.08.2010 00:02      MSG-Nr: [ 641725 ]4443 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Christoph SchererNaja, wenn die Einsatzfahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit wurden (wovon ich mal ausgehe) dürfen sie ohne die Befreiung zu riskieren (also eine Steuerpflicht auszulösen) nur für die im § 3 KraftStG genannten Tätigkeiten verwendet werden. Eine Altpapiersammlugn gehört wohl zweifelsfrei nicht hierzu womit diese Tätigkeit mit befreiten Einsatzfahrzeugen unterlassen werden sollte.

Je nach Landesrecht (das schiebe ich mal vorsichtshalber ein...) ist Jugendarbeit in der JF auch ganz normaler Feuerwehrdienst.
Wenn nun solche Sammlungen der (allgemeinen) Jugendarbeit zuzurechnen sind, verstehe ich nicht, warum das von §3 Nummer 5 KraftStG nicht erfasst sein soll.

Gruß,
Henning



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