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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entzug Kfz-Steuer-Befreiung (Urteile, Aktenzeichen, sonstige Belege) | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg | 641736 | ||
Datum | 26.08.2010 01:21 MSG-Nr: [ 641736 ] | 3412 x gelesen | ||
Interessanter Aspekt, die "StVOuaVsAusnV 2" war mir bisher nicht bekannt, da werde ich mich noch einlesen, hört sich jedenfalls logisch an. Geschrieben von H. Koch Warum sollte ein Finanzamt sich das also erst von einem Richter erklären lassen? :-)Z.B. zur Frage der Gewerbsmäßigkeit könnten Diskussionen entstehen. Geschrieben von H. Koch Aber hatte nicht ein Forumianer hier mal etwas negativere Erfahrungen gemacht?Deswegen suche ich nach entsprechenden Fällen in denen so etwas entschieden wurde. | ||||
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