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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entzug Kfz-Steuer-Befreiung (Urteile, Aktenzeichen, sonstige Belege) | 10 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 642051 | ||
Datum | 27.08.2010 14:36 MSG-Nr: [ 642051 ] | 2975 x gelesen | ||
Ist doch legitim. Die Steuerbefreiung gibt es aufgrund einer Zweckbindung und wenn die umgangen wird, dann greift diese eben nicht mehr. Habe selbst schon einen steuerbefreiten Pferdeanhänger angezeigt, welcher zu Umzugszwecken missbraucht wurde. Die Besitzer wissen das oder müssen es wissen und von daher kein Mitleid! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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