Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | BAI Sonderfahrzeuge GmbH: Betriebschließung und Kündigung der Mitarbei | 32 Beiträge |
Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 643068 |
Datum | 03.09.2010 01:14 MSG-Nr: [ 643068 ] | 15714 x gelesen |
Infos: | 20.01.11 BAI-Stellenangebot: Mitarbeiter/in Back Office (Industriekaufmann/-frau) 02.09.10 BAI Sonderfahrzeuge GmbH: Betriebschließung und Kündigung der Mitarbeiter
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Tach, Christi@n,
was steht denn da geschrieben ?
Also ich hab nach dem Vergabehandbuch der LFS-Ba-Wü gehandelt. Hab auch das Seminar "Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen der Gemeinden" an der LFS-Ba-Wü besucht.
Die Frage, ob man einzelne oder mehrere oder hypotetisch alle Geräte und Ausführungen mit Herstellerbezeichnungen hinterlegen darf, konnte niemand definitiv und schlüssig bestätigen aber auch nicht verneinen. Der einzige "Tip" war halt, es mit "oder gleichwertig" abzusichern.
Und jetzt mal aus der Praxis:
Ich kann doch im neuen Feuerwehrfahrzeug nur wegen der EU-Offenheit keine anderen Funkgeräte, Hohlstrahlrohre, Handlampen, etc. beschaffen.
Wie sieht es mit der einheitlichen Ausbildung, Ersatzteilvorhaltung, Austauschbarkeit, Redundanz aus ?
Gruß aus Pliezhausen
Lothar Reichenecker
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