Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
zurück
|
Thema | .at - Schlüsseldepot für Jedermann? | 17 Beiträge |
Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 643069 |
Datum | 03.09.2010 01:30 MSG-Nr: [ 643069 ] | 11441 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von ---Peter Lieffertz--- Damit setzt du einerseits einen Vorsatz bei dem FA voraus und andererseits entläßt du den Eigentümer aus der Pflicht für ein sinniges Schlüsselkonzept in seinen Räumlichkeiten zu sorgen. Aufschaltbedingungen die eindeutig sind sollen da helfen.
Genau das Gegenteil will ich erreichen: Der Eigentümer muß die Pflicht haben, ein den Aufschaltbedingungen entsprechendes Konzept zu liefern. Die Feuerwehr darf nicht auf Grund von Kostenersparniss bei der Ausführung der Anlage ein Sicherheitsrisiko tragen müssen.
Allerdings sind die Aufschaltbedienungen nicht präzisse genug, um das Problem mit angehängten Objektschlüsseln zu lösen. Zumindest bei den Feuerwehren die ich kenne nicht. Und die Normen geben diesbezüglich auch nichts her.
Lothar
P.S.: Bei meinen FA setze ich natürlich keinen Vorsatz voraus. War nur die theoretische Möglichkeit gemeint.
Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|