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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Erfahrungen mit Druckluftschlauchgeräten | 15 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 643849 | ||
Datum | 09.09.2010 21:42 MSG-Nr: [ 643849 ] | 3620 x gelesen | ||
Hallo, ja muss man(n) ;-) Es geht um Wartungsarbeiten. Es handelt sich ja hier um das geplante betretten bei Betriebsstörungen bzw. notwendigen Wartungarbeiten. Wir versuchen nur für den Gaufall gewappnet zu sein (Werkfeuerwehr). Im Normalfall kann nichts passieren! Die Ofenanlage wird heruntergekühlt und zeitgleich mit einem Gebläse belüftet. Anschließend erfolgt eine Abschlaltung und der elektronische Verschluss aller Ventile, welche das Schutzgas (wir Glühen mit Wasserstoff u.a.) zum Ofen führen. Anschließend erfolgt die Freigabemessung durch uns (Werkfeuerwehr). Erst nach all diesen Maßnahmen betritt ein Mitarbeiter den Ofen. Wir wollen aber und um auch andere Fälle sinnvoll abdecken zu können (Kanäle, Silos, Schächte, etc.) ein relativ wenig bewegungseinschränkendes System vorhalten und gleichzeitig eine Rettungsoption für den o.g. Wartungsfall haben, falls zum gleichen Zeitpunkt: - Ein Ventil geöffnet wird / eine Leitung bricht - der Mitarbeiter trotz mitgeführtem Gaswarner nicht mehr rechtzeitig die Flucht ergreifen kann, oder sich bei dieser verletzt. Aber sicher - für die normale FF wäre das etwas "zu viel des guten", aber für uns als betriebliche Gefahrenabwehr...... Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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