Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Erfahrungen mit Druckluftschlauchgeräten | 15 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 643852 |
Datum | 09.09.2010 21:49 MSG-Nr: [ 643852 ] | 3641 x gelesen |
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Hallo,
Geschrieben von Lars Tiedemann
In erster Linie sehe ich aber auch den Betreiber in der Schuld. Der wird doch sicher auch Vorgaben der BG haben...
Ja!
Und die halten wir auch entsprechend ein.
Genauer gesagt die BGR 117-1 "Teil I: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen".
Ebenso einige andere Vorschriften wie BGR 198, 199, T021 und T023 der Chem.Industrie........
Ansich sind die o.g. Maßnahmen nicht mal verpflichtend, aber wenn der Gau kommen sollte....... Gefährdungsanalyse - ein großes Schlagwort ;-)
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