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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaHeizöl statt Diesel bei WDE´s und Stromerzeugern12 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg646651
Datum27.09.2010 10:37      MSG-Nr: [ 646651 ]5427 x gelesen

Das Thema Steuerrecht und die Probleme bei der gleichzeitigen Verwendung von Heizöl und Diesel wurde bereits angesprochen.
Die bei einem 20-Liter-Kanister übriggebliebenen Anhaftungen von Heizöl reichen aus, um bei dem dann eingefüllten Diesel über mehrere Tankfüllungen hinweg die Indikator-Kontrollflüssigkeit zum Ansprechen zu bringen.
Wenn es jemanden interessiert, es ist nicht der rote Farbstoff im Heizöl, der bei Kontrollen gecheckt wird, es ist ein Additv mit Namen "Solvent Yellow 124", das bei der Kontrollflüssigkeit für den Farbumschlag sorgt.

Wenn Diesel und Heizöl parallel eingesetzt werden sollen, ist es also sehr ratsam dafür zu sorgen, das die Kanister und die zugehörenden Einfüllhilfen in keinem Fall verwechselt werden können, z.B. Diesel im Kanister mit Ausgießer, Heizöl im Fass mit Fasspumpe.

Temperaturverhalten
Ein weiterer, wichtigerer Punkt ist das Verhalten von Heizöl EL bei Kälte.
Das handelsübliche Heizöl EL muss frostfrei gelagert werden, bei tieferen Temperaturen (Ausflockungspunkt CP) kommt es zur Auskristalisation von Paraffin, das dann Filter verstopft und Düsen zusetzt.

Nicht additiviertes Heizöl EL hat seinen Ausflockungspunkt (CP) bereits bei + 4°C, das üblicherweise im Haushalt verwendete Heizöl enthält bereits Additive, die den CP knapp unter die Forstgrenze senken.

Eine weitere Absenkung des CP ist durch weitere Zugabe von Additiven möglich; z.B. 1 Liter Additiv auf 500 Liter Heizöl EL für eine Absenkung von ca. 10°C, dazu wird dann allerdings noch ein Fließverbesserer benötigt, da Heizöl bei Kälte zähflüssig wird.

Transport
Während Diesel bis zu 60 Liter als "Fahrzeug-Reserve" in tragbaren Kanistern von den Bestimmungen des ADR vollständige freigestellt ist (ADR 1.3.3.3), können für Heizöl EL nur die üblichen Freistellungen (z.B. ADR 1.1.3.1 c) "Handwerkerregelung", ADR 1.1.3.1 e) "Notfallbeförderungen" ) genutzt werden. Damit greift auch schnell die Mengenregelung nach ADR 1.1.3.6 "1000-Punkte-Regel".

Lagerung:
Heizöl EL und Diesel werden lagertechnisch gleich behandelt. Also in Garagen bis 100m² Nutzfläche bis zu 200 Liter in Kanistern, Fässern etc, in größeren Garagen nichts;
in Kellerräumen etc bis zu 200 Liter in ortsbeweglichen Behältern, bis zu 5000 Liter in ortsfesten Behältern.
Im Freien dürfen bis zu 1000 Liter Heizöl in ortsbeweglichen Behältern anzeige- und erlaubnisfrei gelagert werden.

Kosten:
Auf Diesel lastet ein Mineralöl-Steuersatz von rund 47 ct pro Liter, auf Heizöl von rund 8 ct ( netto). Heizöl liegt derzeit bei rund 70 ct brutto, Diesel um 125 ct brutto.
Hinzu kämen bei Heizöl noch die Kosten für Additive (Kälteschutz und Fließverbesserer), der Liter Additiv um 15€, macht somit rund 30 € Additivkosten für 500 Liter Heizöl.

mein persönliches Fazit:
Heizöl statt Diesel für entsprechende Stromaggregate und Heizgeräte macht aufgrund der Temperaturempfindlichkeit des Heizöls nur bei höherem Verbrauch, z.B. bei länger (Tage, Wochen) dauernden Einsätzen (wirtschaftlich) Sinn; je nach Außentemperaturen sind auch beheizte Tanks und Lagermöglichkeiten notwendig.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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 25.09.2010 16:38 Seba7sti7an 7S., Haar
 25.09.2010 16:47 ., Nentershausen
 25.09.2010 16:55 Seba7sti7an 7S., Haar
 25.09.2010 17:05 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 25.09.2010 17:11 Seba7sti7an 7S., Haar
 26.09.2010 19:07 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 26.09.2010 19:30 ., Thierstein
 26.09.2010 19:49 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 25.09.2010 16:57 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.09.2010 07:57 Joac7him7 P.7, Linden
 27.09.2010 10:37 Udo 7B., Aichhalden
 27.09.2010 17:47 Hara7ld 7S., Köln

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