| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Umstellung Funkrufnamen in Hessen | 89 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 646776 | ||
| Datum | 27.09.2010 23:20 MSG-Nr: [ 646776 ] | 44791 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Hallo, Geschrieben von Herbert Flick Ist dieser denn verpflichtend anzuwenden, oder gibt es auch das ein Freiraum nach dem Motto "kommunale Selbstverwaltung" o.ä. Zitat aus der BOS-Funkrichtlinie des BMI (die wiederum auf § 57 (4) Telekommunikationsgesetz beruht): § 3 Abs. 5: (...) die zuständigen obersten Landesbehörden treffen betriebliche Regelungen zur Durchführung des BOS-Funkes in ihren Bereichen. Sie regeln 1. (...) die Bildung von Rufnamen (...) und von Rufnamenzusätzen (..) und ggf. auch von elektrronischen Kennungen (...) ... für Hessen gilt zudem: Nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 HBKG ist das Land für den nichtpolizeilichen BOS-Funk Netzbetreiber und hat auch aus dieser Sicht eine Regelungskompetenz was in "seinem" Netz geschieht. ... kurzum: die Landesregelung ist verbindlich. Gruß Gerhard | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|