News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Disput mit Leitstelle | 197 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 646902 | ||
Datum | 28.09.2010 20:59 MSG-Nr: [ 646902 ] | 128036 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Stephan Reil sondern ich möchte nur von jemandem wissen, ob die Möglichkeit besteht nach eigenem Wissen und Gewissen eigenmächtig zu handeln, auch wenn die LSt etwas anderes sagt. Oder ob das 1:1 in einem solchen Fall umzusetzen ist. Eure Nachbarn waren zwar noch nciht vor Ort, aber schon am Funk? In dem Fall entweder über die Leitstelle oder direkt diese kontaktieren, VRW mit anbieten, wenn deren EL sagt "haben will" hat die LtSt das entsprechend umzusetzen. Den EL der Nachbarn (bzw. höchste verfügbare Führungskraft oder Fzg-Führer erstes Fahrzeug) würde ich aus der örtlichen Zuständigkeit bei gleichem Status (alle Betrachteten auf Anfahrt) als zumindest quasi-EL-gleich ansehen. Kenne die exakten Regelungen für S-A nicht, i.d.R. hat die LtSt aber keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber der Fw sondern soll nur die Alarmierung sicherstellen und ggf. unterstützend tätig werden. Ist jetzt die Frage, ob "auf Anfahrt" schon als laufender Einsatz oder noch Alarmierungsphase gewertet wird. Nun hat die LtSt einerseits die AAO nach Vorgabe der örtlcihe Wehr umzusetzen und nicht ohne weiteres andere Kräfte anzufordern, andererseits räumt man ihr in aller Regel einen gewissen Ermessenspielraum ein, wenn die sich darbietende Lage eine abweichende Alarmierung geboten erscheinen lässt. Zur abeichenden Lage kann neben nicht passend in der AAO abgebildeten Schadensbildern ggf. auch die nicht übliche Verfügbarkeit anderer Einheiten gehören, sodass prinzipiell das hinzuziehen des VRW zumindest denkbar wäre, wenn der Disponent es für sinnvoll erachtet. Hat er hier aber nicht. Bleiben also zwei Wehren auf Anfahrt. Wenn aber Lagemeldungen auf Sicht bereits Nachalrmierungen rechtfertigen können, darf prinzipiell auch der VRW von einem "EL auf Anfahrt" angefordert werden. Wobei es nun sicher interessant wird, wenn da ohne einen konkreten EL bereits an der Einsatzstelle zu haben, verschiedene "Fern-Nachforderungen/Abbstellungen" gegeneinander stehen. Was sagen denn eure Zuständigen Nachbarn? wollten die den VRW den haben oder nicht? Bzw. wussten sie von der Vefügbarkeit, wenn nein, warum nicht? Gruß, Thorben | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|