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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Disput mit Leitstelle | 197 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 646932 | ||
Datum | 28.09.2010 21:48 MSG-Nr: [ 646932 ] | 127065 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens Nobis Was also wenn der VRW Mist unterwegs baut??? Versicherungstechnisch abgedeckt? Keine Sorge, die Kfz.-Versicherung entschädigt Dritte zunächst einmal. Möglicherweise versucht sie aber, Verursacher in Regress zu nehmen. Und was die gesetzliche Unfallversicherung angeht: Verbotswidriges Handeln gefährdet nicht automatisch den Versicherungsschutz. Wenn man bei einer Einsatzfahrt allerdings "der Omi die Klingel vom Rollator abfährt" hat man sicherlich ein Problem mit dem Staatsanwalt. Denn irgendwo stand da doch noch was von "gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung". Da hat man dann sicher die größere Baustelle. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | ||||
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