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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Busspur benutzen | 47 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 647442 | ||
Datum | 01.10.2010 22:32 MSG-Nr: [ 647442 ] | 12983 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorben Gruhl In Grunde sollte aber niemand die Kommune dran hindern, wenn sie will, pauschal für die Fw zu Dienstzwecken jeglicher Art eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, oder? Hm, eine Kommune kann doch keine Ausnahmegenehmigung von Bundesrehct wie der STVO erteilen, oder bin ich da jetzt völlig falsch? Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin) | ||||
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