Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Busspur benutzen | 47 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 647533 |
Datum | 02.10.2010 19:49 MSG-Nr: [ 647533 ] | 12394 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Dienstanweisung
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Udo BurkhardSolche DAs dienen in erster Line der (vermeindlich) rechtlichen Absicherung des Arbeitsgebers.
Wozu muß ich als AG eine DA verfassen, über Dinge die anders (z.B. StVO) bereits geregelt sind?
Geschrieben von Udo BurkhardKönnte der Arbeitgeber zwar genauso wirksam in die üblichen Unterweisungen packen,
Also muss der AG jemandem mit FE und ggfs. PBS zusätzlich erklären was er darf ?
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|