Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | 90kg Feuerwehrmann - zul. Gesamtgewicht Bestandsschutz? | 23 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 647767 |
Datum | 04.10.2010 20:34 MSG-Nr: [ 647767 ] | 7796 x gelesen |
Infos: | 04.10.10 Fahrzeugalbum LZ 4 Witzhelden 04.10.10 Fahrzeuge der FF Leichlingen
|
Löschgruppenfahrzeug
Feuerwehrmann
Mahlzeit,
Geschrieben von Frank SchwemmleinBei uns wurde an einem LF ermittelt, das das zul. Gesamtgewicht überschritten ist. Das war schon immer auf 'Kante', jetzt jedoch, bei einer Überprüfung, wurde davon ausgegangen, das der FM nun nach neuer Norm mit 90kg angesetzt wird und nicht mehr mit 75kg.
Wer hat denn da was überprüft und bemängelt?
(und welche rechtliche Auswirkung hat dessen Aussage?)
Geschrieben von Frank SchwemmleinNun meine Frage:
Da das Fahrzeug 2001 zugelassen wurde (als wir noch 75kg wogen) kann es jetzt sein das tatsächlich 90kg angesetzt werden können? Gibt es denn da keinen Bestandsschutz?
Straßenverkehrsrechtlich dürft ihr das Fahrzeug natürlich so weiter betreiben.
Allerdings halt nur mit 75kg-Leuten.
Wenn mit 90kg-Leuten das zGG überschritten war, dann durften die auch 2001 schon nicht mitfahren. Insofern hat sich also nichts geändert...
BTW bin ich mir ziemlich sicher, dass die 90kg in der Feuerwehr-Normung auch schon vor 20 Jahren anzusetzen waren! (genauer: 75kg für die Person und 15kg für die persönliche Ausrüstung)
Gruß,
Henning
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 04.10.2010 20:22 |
|
Fran7k S7., Leichlingen |
| 04.10.2010 20:34 |
|
Henn7ing7 K.7, Dortmund | |