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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGarantenstellung11 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen647802
Datum05.10.2010 00:21      MSG-Nr: [ 647802 ]9187 x gelesen

Moin,

mal 'ne Frage zur Garantenstellung, wenngleich nur bedingt mit Feuerwehrbezogen. Aber hab hier 'ne Diskussion im Kopf, die vor längerer Zeit mal geführt wurde bezüglich Garantenpflicht von San-Personal außerhalb des Dients. Wenn ich das richtig im Kopf hab, ging es da um das Beispiel kollabierte Person in einem Geschäft, jemand mit erweiterten San-Kenntnissen zufällig anwesend. Hab ich das richtig verstanden, dass erst mit einem sich erkennen geben als RS/RA etc. weitergehende Anforderungen als an den Normalbürger zutreffen, weil ab diesem Zeitpunkt sich andere Personen ggf. auf die damit verkündeten Fähigkeiten verlassen?

Wie ist das nun mit Situationen, wo man nicht ausdrücklich als fachlich wissender Auftritt? Muss auch nicht unbedingt ein medizinisches Beispiel, das ist hinsichtlich Pflicht zur EH etc. sogar eher schlecht. Aber nehmen wir beispielsweise mal 'nen handelsüblichen Blauwichtel, der mal die Unterlagen zum Rüstholzssatz für's EGS durchgeschaut hat und nun weiß, dass der Stapel entlang des Kraftvektors geneigt sein sollte. Also nicht einfach 'nen Klotzstapel senkrecht aufschichten und dann schräg was drauf-/gegenlehnen. Nun sieht er aber die Spargelstechertruppe des örtlichen Agrarflächendesigners bei seinem Spaziergang genau so etwas bauen. Muss er handeln? Wenn ja, nur mit einem Hinweis oder bei Missachtung dessen weitere Maßnahmen treffen? Oder wird's erst relevant, wenn er mit besagtem Agraflächendesigner plauscht und mit Blick 'rüber zum übergroßen Baukastenspiel anmerkt, dass die kindlichen Holztürme ihn damals zum Architekturstudium bewogen haben?
Wer lieber was für rote Autos möchte kann sich nun auch den Dachdecker bei fahrlässiger Handhabung seines Propanbrenners oder 'nen pyromanisch agierenden Schweißer vorstellen, wahlweise mit einem FF-FA oder BFler als "zufällig beteiligte" Person.
Muss ein Bademeister eingreifen, wenn wer an ungeeigner Stelle im Fluss baden will?
Macht es einen Unterschied, ob Kenntnisse "nur so" (FF-Tätigkeit, 'ne halbe Stunde vorher was passendes bei Wikipedia gelesen etc.) vorhanden sind oder eine berufliche Ausbildung vorliegt?

Schönen Dank für Infos schonmal,
Thorben



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 05.10.2010 00:21 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 05.10.2010 00:31 ., Bissendorf
 05.10.2010 00:39 ., Thierstein
 05.10.2010 01:38 Oliv7er 7 G.7, Darmstadt
 05.10.2010 08:13 Matt7hia7s O7., Waldems
 05.10.2010 10:18 Mark7us 7H., Auerbach
 05.10.2010 10:58 Lars7 W.7, Osnabrück
 05.10.2010 08:18 Lars7 W.7, Osnabrück
 05.10.2010 10:47 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 05.10.2010 11:00 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 06.10.2010 23:43 Katj7a R7., Köln

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